Die Verbandsprüfungen
VJP Verbands-Jugendprüfung HZP Verbands-Herbstzuchtprüfung VGP Verbandsgebrauchsprüfung
Zum Wesen der Prüfungen
als Auszüge aus Ordnung für Verbandszuchtprüfungen und der Ordnung für Verbandsgebrauchsprüfungen
Sinn und Aufgabe der Zuchtprüfungen ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die Zuchtprüfungen dienen ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler Wurfgeschwister erleichtert wird.
Die jagdethische Forderung weist dem Jagdhund seine Hauptaufgabe in der Arbeit nach dem Schuss zu. Darum haben die Richter ihr besonderes Augenmerk auf die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften zu richten, die den sicheren Verlorenbringer befähigen und auszeichnen, nämlich sehr gute Nase, gepaart mit Finder- und Spurwillen, Wesensfestigkeit, die sich in der Ruhe, in der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit zeigt.
Es muss höchste Aufgabe der Richter sein, die Hunde zu erkennen und herauszustellen, die durch ihre Anlagen für die Zucht des Jagdgebrauchshundes besonders wertvoll sind.
Die Zuchtprüfungen sollen ferner bei der Jägerschaft Verständnis für die Arbeit des für die Jagd brauchbaren Hundes wecken.
Die Verbandsjugendprüfung Die VJP ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen Anlagen des Junghundes durch entsprechende Vorbereitung soweit geweckt sein sollen, dass Nase, Spurwille, Suche, Vorstehen und Führigkeit beurteilt werden können.
Die Verbands-Herbstzuchtprüfung
Bei der HZP steht im Vordergrund die Feststellung der Entwicklung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.
Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit soll zu dieser Zeit im wesentlichen abgeschlossen sein.
Die Verbandsgebrauchsprüfung
Zweck ist:
Die Feststellung der Brauchbarkeit der für den vielseitigen Jagdbetrieb (Feld-, Wald-, Wasserarbeit) bestimmten Jagdhunde auf öffentlichen Leistungsprüfungen.
Der Nachweis solcher Hunde für die Jägerschaft durch das Ergebnis der Prüfungen.
Weckung und Förderung des Verständnisses für die sachgemäße Führung des vielseitigen Gebrauchshundes in weiten Jägerkreisen.
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